Ausstellerinformationen rund um die Messe

Wir sind gerne für Sie da!

Lisa Schmidt
Messeorganisation
Telefon 0791 404 310
marketing.sho@swp.de

 

Nadine Kettemann
Messeleitung

Telefon 0791 404 301
marketing.sho@swp.de

 

Katharina Mammen
Messeorganisation

Telefon 0791 404 311
marketing.sho@swp.de

 

Öffnungszeiten für Besucher:
Die Limpurger Energie- und Gewerbeschau ist für Besucher von Samstag, 10. September, bis Sonntag, 11. September, jeweils von 11 bis 19 Uhr geöffnet.

 

Messeaufbau:

Freitag, 9. September von 8 bis 18 Uhr

Aussteller mit Anhängern/größeren Maschinen treten bitte mit der Messorganisation in Kontakt. 


Messeabbau (unter Vorbehalt):

Sonntag, 11. September ab 19 Uhr
Montag, 12. September von 8 bis 14 Uhr

Ein Abbau vor Messeende ist nicht gestattet.

Messeleitfaden

 

  • Messestände/Zusatzleistungen
    Für den Standbau ist jeder Aussteller selbst verantwortlich. Sie erhalten Ihren Stand als freie Fläche und je nach Buchung mit Rück- und Seitenwänden, Teppichboden und Standard-Stromanschluss (230V). Weitere Zusatzleistungen wie Starkstrom oder WLAN können über den Veranstalter hinzugebucht werden.
  • Zutritt auf das Veranstaltungsgelände
    Der Eintritt ist frei. .
  • Rechnung
    Die Rechnung erhalten Sie in der Regel nach der Messe. Wir bitte um Begleichung des Rechnungsbetrags innerhalb von 14 Tagen.
  • Reinigung
    Die Reinigung des Geländes sowie der Gänge und der Servicebereiche werden durch den Veranstalter vorgenommen. Für die individuelle Standreinigung ist der Aussteller selbst verantwortlich. Bitte halten Sie für ihr Standpersonal entsprechendes Handdesinfektionsmittel vor. Aussteller müssen an ihrem Messestand mindestens zweimal täglich bzw. eine der Besucherfrequenz angemessene regelmäßige Reinigung der Arbeitsflächen, Türklinken und Exponate etc. vornehmen. Hierzu ist es ausreichend, wenn fettlösender Haushaltsreiniger eingesetzt wird.
  • Abfallentsorgung
    Für die Beseitigung aller anfallenden Abfälle, sowohl während der Veranstaltung als auch beim Auf- und Abbau, ist der Aussteller verantwortlich. Die Entsorgung ist vom Aussteller bzw. von dessen Beauftragten selbst vorzunehmen.
    Abfallsäcke, die abends nach Messeschluss auf dem Stand oder im Gang vor dem Stand verbleiben, werden zulasten des Ausstellers entsorgt. Abfallsäcke können gegen ein Entgelt in Höhe von 10,- EUR im Messebüro erworben werden.
    Die Entsorgung dieser Abfälle erfolgt über den Veranstalter.
  • Abhängungen von Hallendecken
    Das Abhängen von Standaufbauten, Beleuchtungskörpern, Standdecken o. ä. von den Hallendecken ist dem Aussteller selbst nicht gestattet. An allen messeseitig vorhandenen, abgehängten Decken, wie z. B. Rasterdecken, sind Abhängungen jeglicher Art aus Sicherheitsgründen untersagt. Die Decken und Wände dürfen für Standbefestigungen nicht genutzt werden, das gilt auch für Abspannungen um Standaufbauten gegen Umfallen zu sichern. Anlehnen von Standbaumaterial an die Außenwände und Türen ist untersagt.
  • Aussteller-Parkplätze
    Aussteller-Parkplätze stehen in begrenzter Anzahl am Sportplatz zur Verfügung.
  • Beleuchtung
    Alle Hallen und Gänge sind mit einer Allgemeinbeleuchtung ausgestattet. Zur Stand- und Warenpräsentation wird die Installation von Scheinwerfern und/oder Strahlern bei Bedarf empfohlen.
  • Be- und Entladen
    Die Beschickung der Hallen kann durch den Haupteingang als auch durch den Nebeneingang erfolgen. Notausgänge dürfen nicht durch Ausstellungsgegenstände blockiert werden. Sie sind während des Aufbaus und der Veranstaltung geöffnet.
  • Diebstahlverhütung
    Lassen Sie Ihren Ausstellungsstand nach Anlieferung Ihrer Ausstellungsgegenstände nicht mehr unbeaufsichtigt und sichern Sie alle handlichen und wertvollen Ausstellungsgüter.
  • Öffnungszeiten für Aussteller
    Besetzen Sie Ihren Ausstellungsstand bereits vor der Einlasszeit für Besucher. Lassen Sie Ihren Stand auch während der Pausenzeiten nicht unbesetzt bzw. unbeaufsichtigt und verschließen Sie Ihre persönlichen Dinge. Diebstahlgefährdete Exponate sollten speziell gesichert werden.
  • Abbauzeit
    Lassen Sie Ihren Stand während des Abbaus nicht ohne Aufsicht.
  • Elektro-Installation
    Im Ausstellungsgebäude sind ausreichend Steckdosen vorhanden. Jeder Aussteller sollte Verteiler, Verlängerungen oder sonstige für seine Bedürfnisse entsprechende Kabel selbst mitbringen. Es sollten einvernehmliche Absprachen an jeder Steckdose durch die Aussteller getroffen werden. Sämtliche elektrischen Geräte müssen den VDE-Bestimmungen bzw. der EU-Niederspannungsrichtlinie entsprechen und über ein in der EU anerkanntes Sicherheitszeichen verfügen.
  • Firmierung
    An allen Ständen muss die Firmierung des Ausstellers (ggf. der für die Beteiligung zuständigen Niederlassung) in ausreichender Größe deutlich sichtbar angebracht sein. Form und Größe legt der Aussteller selbst fest.
  • Fußbodenbeschaffenheit
    Im Boden dürfen keine Verankerungen erfolgen. Das Einbringen von Bohrlöchern für Dübel ist verboten, das gilt auch für andere Befestigungsarten z.B. Schrauben und Nägel. Der Standinhaber haftet für festgestellte Schäden. Das vollflächige Verkleben ist nicht gestattet. Der Teppichboden kann mit rückstandsfreiem Gewebeband am Boden fixiert werden; evtl. vorhandene Klebereste sind nach dem Standabbau vollständig zu entfernen.
  • Gastronomische Leistungen
    Die gastronomische Versorgung auf dem Ausstellungsgelände erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter. Ausgabe von Speisen und Getränke auf den Ständen ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Bonbons, Kleingebäck, Säfte o.ä.
  • Platzierung
    Jedem Aussteller wird empfohlen, sich nach der Standzuteilung über Lage und Maße etwaiger Einbauten, insbesondere Feuermelder, Hallensäulen, Verlauf der Versorgungskanäle etc. selbst zu informieren und ggf. den Standbauer zu unterrichten.
  • Standbau, Standgestaltung

    Für die gesamte Gestaltung des Messestandes ist jeder Aussteller selbst verantwortlich. Sie erhalten Ihren Stand als freie Fläche und je nach Buchung mit Rück- und Seitenwänden, Teppichboden und Standard-Stromanschluss (230V). Weitere Zusatzleistungen wie Möbel etc.  können über unseren Messebau-Partner bezogen werden.

  • Standfläche
    Die Platzierung, Platzwünsche und Standplatzgröße können aus beiliegendem Hallenplan ersehen werden. Die gemietete Standfläche wird durch den Veranstalter eingemessen; die Eckpunkte werden markiert. Den Ausstellern wird empfohlen, die gemietete Standfläche, unabhängig von der Standbestätigung durch den Veranstalter, vor Beginn des Aufbaus auszumessen und die baulichen Gegebenheiten festzustellen, da der Veranstalter für die Richtigkeit von Maßen und sonstigen Angaben keine Gewähr übernimmt.
  • Versicherung
    Der Aussteller trägt das gesamte Risiko für seinen Messestand und die Ausstattung und haftet für jeden Personen- und Sachschaden, der durch seinen Betrieb entsteht. Unabhängig davon schließt der Veranstalter für diese Veranstaltung eine allgemeine Haftpflichtversicherung ab.
  • Verkehrsregelungen
    Parkverbot! Das Parken von Fahrzeugen in unmittelbarer Nähe der Hallen und vor Ein- und Ausgängen ist während der Messe nicht gestattet. An den Auf- und Abbautagen dürfen Fahrzeuge nur zum Be- und Entladen an den vorgenannten Stellen halten. Auf dem gesamten Gelände gilt die Straßenverkehrsordnung
  • Werbemaßnahmen − Vorführungen
    Werbliche Aktionen sind nur auf der eigenen Standfläche zulässig. Optische, akustische und andere Werbemaßnahmen dürfen nicht zu Behinderungen und Störungen auf den Gängen und Nachbarständen führen. Beschallungsboxen und Lautsprecher dürfen nicht in die Gangbereiche gerichtet werden. Der max. Geräuschpegel durch Werbung und Exponate darf 60 dB (A) an der Standgrenze nicht überschreiten. Der Einsatz von Gasen und Dämpfen ist unzulässig. Blinkzeichen und Laufschriften sind vom Veranstalter zu genehmigen. Luftballons, gefüllt mit nicht brennbarem Gas, sind gestattet.
  • Werbung innerhalb der Ausstellung
    Für Werbezwecke der Aussteller steht der durch die Standfläche begrenzte Raum zur Verfügung. Transparente und Firmenschilder dürfen nicht in die Gänge hineinragen. Jegliche Werbung und die Verteilung von Werbematerial außerhalb der Messestände ist nicht gestattet. Werbung, die gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstößt, sowie solchen weltanschaulichen oder politischen Charakters, ist innerhalb des Messegeländes nicht statthaft. Der Veranstalter ist berechtigt, Werbung sowie die Ausgabe von Werbematerial, das zu Beanstandungen Anlass gibt, zu untersagen und vorhandene Bestände derartigen Materials für die Dauer der Messe sicherzustellen.

Messeleitfaden downlaoden

8. bis 10. September 2023

Messepartner:

Anmeldung

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Ausstellerinformationen
rund um die Messe

Wir sind gerne für Sie da!

Lisa Schmidt
Messeorganisation
Telefon 0791 404 310
marketing.sho@swp.de

Katharina Mammen
Messeorganisation

Telefon 0791 404 311
marketing.sho@swp.de

Nadine Kettemann
Messeleitung

Telefon 0791 404 301
marketing.sho@swp.de

Öffnungszeiten für Besucher:
Die Limpurger Energie- und Gewerbeschau ist für Besucher von Freitag, 9. September, bis Sonntag, 11. September, jeweils von 11 bis 19 Uhr geöffnet.

Offizielle Messeeröffnung:
Die Messeeröffnung findet am Freitag, 9. September, um 13 Uhr in der Limpurgerhalle statt.

 

Messeaufbau (unter Vorbehalt):

Donnerstag, 8. September von 12 bis 19 Uhr
Freitag, 9. September von 8 bis 18 Uhr

Aussteller mit Anhängern/größeren Maschinen treten bitte mit der Messorganisation in Kontakt. 

Messeabbau (unter Vorbehalt):
Sonntag, 11. September ab 19 Uhr
Montag, 12. September von 8 bis 14 Uhr

Ein Abbau vor Messeende ist nicht gestattet.

Messeleitfaden

Messestände/Zusatzleistungen

Für den Standbau ist jeder Aussteller selbst verantwortlich. Sie erhalten Ihren Stand als freie Fläche und je nach Buchung mit Rück- und Seitenwänden, Teppichboden und Standard-Stromanschluss (230V). Weitere Zusatzleistungen wie Starkstrom oder WLAN können über den Veranstalter hinzugebucht werden.


Zutritt auf das Veranstaltungsgelände

Der Eintritt ist frei.

Rechnung

Die Rechnung erhalten Sie in der Regel nach der Messe. Wir bitte um Begleichung des Rechnungsbetrags innerhalb von 14 Tagen.


Reinigung

Die Reinigung des Geländes sowie der Gänge und der Servicebereiche werden durch den Veranstalter vorgenommen. Für die individuelle Standreinigung ist der Aussteller selbst verantwortlich.


Abfallentsorgung

Für die Beseitigung aller anfallenden Abfälle, sowohl während der Veranstaltung als auch beim Auf- und Abbau, ist der Aussteller verantwortlich. Die Entsorgung ist vom Aussteller bzw. von dessen Beauftragten selbst vorzunehmen.

Abfallsäcke, die abends nach Messeschluss auf dem Stand oder im Gang vor dem Stand verbleiben, werden zulasten des Ausstellers entsorgt. Abfallsäcke können gegen ein Entgelt in Höhe von 10,- EUR im Messebüro erworben werden.
Die Entsorgung dieser Abfälle erfolgt über den Veranstalter.


Abhängungen von Hallendecken

Das Abhängen von Standaufbauten, Beleuchtungskörpern, Standdecken o. ä. von den Hallendecken ist dem Aussteller selbst nicht gestattet. An allen messeseitig vorhandenen, abgehängten Decken, wie z. B. Rasterdecken, sind Abhängungen jeglicher Art aus Sicherheitsgründen untersagt. Die Decken und Wände dürfen für Standbefestigungen nicht genutzt werden, das gilt auch für Abspannungen um Standaufbauten gegen Umfallen zu sichern. Anlehnen von Standbaumaterial an die Außenwände und Türen ist untersagt.

 

Aussteller-Parkplätze

Aussteller-Parkplätze stehen in begrenzter Anzahl am Sportplatz zur Verfügung.

 

Beleuchtung

Alle Hallen und Gänge sind mit einer Allgemeinbeleuchtung ausgestattet. Zur Stand- und Warenpräsentation wird die Installation von Scheinwerfern und/oder Strahlern bei Bedarf empfohlen.

 

Be- und Entladen

Die Beschickung der Hallen kann durch den Haupteingang als auch durch den Nebeneingang erfolgen. Notausgänge dürfen nicht durch Ausstellungsgegenstände blockiert werden. Sie sind während des Aufbaus und der Veranstaltung geöffnet.

 

Diebstahlverhütung

Lassen Sie Ihren Ausstellungsstand nach Anlieferung Ihrer Ausstellungsgegenstände nicht mehr unbeaufsichtigt und sichern Sie alle handlichen und wertvollen Ausstellungsgüter.

 

Öffnungszeiten für Aussteller

Besetzen Sie Ihren Ausstellungsstand bereits vor der Einlasszeit für Besucher. Lassen Sie Ihren Stand auch während der Pausenzeiten nicht unbesetzt bzw. unbeaufsichtigt und verschließen Sie Ihre persönlichen Dinge. Diebstahlgefährdete Exponate sollten speziell gesichert werden.

 

Abbauzeit

Lassen Sie Ihren Stand während des Abbaus nicht ohne Aufsicht.

 

Elektro-Installation

Im Ausstellungsgebäude sind ausreichend Steckdosen vorhanden. Jeder Aussteller sollte Verteiler, Verlängerungen oder sonstige für seine Bedürfnisse entsprechende Kabel selbst mitbringen. Es sollten einvernehmliche Absprachen an jeder Steckdose durch die Aussteller getroffen werden.

Sämtliche elektrischen Geräte müssen den VDE-Bestimmungen bzw. der EU-Niederspannungsrichtlinie entsprechen und über ein in der EU anerkanntes Sicherheitszeichen verfügen.

 

Firmierung

An allen Ständen muss die Firmierung des Ausstellers (ggf. der für die Beteiligung zuständigen Niederlassung) in ausreichender Größe deutlich sichtbar angebracht sein. Form und Größe legt der Aussteller selbst fest.

 

Fußbodenbeschaffenheit

Im Boden dürfen keine Verankerungen erfolgen.

Das Einbringen von Bohrlöchern für Dübel ist verboten, das gilt auch für andere Befestigungsarten z.B. Schrauben und Nägel. Der Standinhaber haftet für festgestellte Schäden. Das vollflächige Verkleben ist nicht gestattet. Der Teppichboden kann mit rückstandsfreiem Gewebeband am Boden fixiert werden; evtl. vorhandene Klebereste sind nach dem Standabbau vollständig zu entfernen.

 

Platzierung

Jedem Aussteller wird empfohlen, sich nach der Standzuteilung über Lage und Maße etwaiger Einbauten, insbesondere Feuermelder, Hallensäulen, Verlauf der Versorgungskanäle etc. selbst zu informieren und ggf. den Standbauer zu unterrichten.

 

Standbau, Standgestaltung

Für die gesamte Gestaltung des Messestandes ist jeder Aussteller selbst verantwortlich. Sie erhalten Ihren Stand als freie Fläche und je nach Buchung mit Rück- und Seitenwänden, Teppichboden und Standard-Stromanschluss (230V). Weitere Zusatzleistungen wie Möbel etc.  können über unseren Messebau-Partner bezogen werden.

 

Standfläche

Die Platzierung, Platzwünsche und Standplatzgröße können aus beiliegendem Hallenplan ersehen werden.

Die gemietete Standfläche wird durch den Veranstalter eingemessen; die Eckpunkte werden markiert. Den Ausstellern wird empfohlen, die gemietete Standfläche, unabhängig von der Standbestätigung durch den Veranstalter, vor Beginn des Aufbaus auszumessen und die baulichen Gegebenheiten festzustellen, da der Veranstalter für die Richtigkeit von Maßen und sonstigen Angaben keine Gewähr übernimmt.

 

Versicherung

Der Aussteller trägt das gesamte Risiko für seinen Messestand und die Ausstattung und haftet für jeden Personen- und Sachschaden, der durch seinen Betrieb entsteht. Unabhängig davon schließt der Veranstalter für diese Veranstaltung eine allgemeine Haftpflichtversicherung ab.

 

Verkehrsregelungen

Parkverbot! Das Parken von Fahrzeugen in unmittelbarer Nähe der Hallen und vor Ein- und Ausgängen ist während der Messe nicht gestattet. An den Auf- und Abbautagen dürfen Fahrzeuge nur zum Be- und Entladen an den vorgenannten Stellen halten. Auf dem gesamten Gelände gilt die Straßenverkehrsordnung

 

Werbemaßnahmen − Vorführungen

Werbliche Aktionen sind nur auf der eigenen Standfläche zulässig. Optische, akustische und andere Werbemaßnahmen dürfen nicht zu Behinderungen und Störungen auf den Gängen und Nachbarständen führen. Beschallungsboxen und Lautsprecher dürfen nicht in die Gangbereiche gerichtet werden. Der max. Geräuschpegel durch Werbung und Exponate darf 60 dB (A) an der Standgrenze nicht überschreiten. Der Einsatz von Gasen und Dämpfen ist unzulässig. Blinkzeichen und Laufschriften sind vom Veranstalter zu genehmigen.

Luftballons, gefüllt mit nicht brennbarem Gas, sind gestattet.

 

Werbung innerhalb der Ausstellung

Für Werbezwecke der Aussteller steht der durch die Standfläche begrenzte Raum zur Verfügung. Transparente und Firmenschilder dürfen nicht in die Gänge hineinragen. Jegliche Werbung und die Verteilung von Werbematerial außerhalb der Messestände ist nicht gestattet. Werbung, die gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstößt, sowie solchen weltanschaulichen oder politischen Charakters, ist innerhalb des Messegeländes nicht statthaft. Der Veranstalter ist berechtigt, Werbung sowie die Ausgabe von Werbematerial, das zu Beanstandungen Anlass gibt, zu untersagen und vorhandene Bestände derartigen Materials für die Dauer der Messe sicherzustellen.

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